In Deutschland sind ca.
3,5 Millionen Haushalte überschuldet. Hersteller und Händler locken mit "komfortabler"
Zahlung auf Raten und Banken werben mit Konsumkrediten. Die Bedingungen für
ein Leben auf Pump sind optimal.
Jedoch zahlen immer weniger
Schuldner ihre Verbindlichkeiten planmäßig zurück. Neben der Naivität bei Kreditangeboten
stehen meist Probleme wie Arbeitslosigkeit, ein dauerhaft niedriges Einkommen
oder eine Scheidung am Beginn einer "Schuldnerkarriere". Außerdem scheitern
immer mehr selbständige Unternehmer.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
bietet einen Weg, die Schulden wieder loszuwerden. Es eröffnet vor allem älteren
Menschen die Perspektive, zumindest ihren Lebensabend nicht durch die Schuldenlast
am Rande der Armutsgrenze führen zu müssen, denn am Ende des Verfahrens steht
die komplette Schuldbefreiung bzw. Restschuldbefreiung.
- Der Verfahrensablauf dabei
ist unkompliziert.
- Es wird zunächst mit anwaltlicher
Hilfe versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu
erreichen (Schuldenbereinigung). Diese Vereinbarungen sind in der Regel
eine Mischung aus Erlass, Stundung und Ratenrückzahlung der Schulden
über einen bestimmten Zeitraum (Tilgungsplan).
- Zu einem "gerichtlichen" Insolvenzverfahren
kommt es in der Vielzahl der Fälle nicht.
Die anwaltlichen Kosten
des Verfahrens werden dabei unter bestimmten Voraussetzungen von der Staatskasse
(Beratungshilfe) getragen.
ACHTUNG: Fallen Sie nicht
auf windige Angebote diverser Firmen ein, die sich die Not vieler überschuldeter
Menschen zu Nutze machen und mit unseriösen und kostenintensiven Angeboten zur
Schuldenbereinigung schlussendlich die Situation nur verschlimmern.
Für weitere Fragen und
Details stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ein erstes
informatives Gespräch (ohne Rechtsberatung) ist stets kostenlos.
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